Da stellt sich natürlich die Frage: Gibt es einen Unterschied in der Anwendung oder im Zweck zwischen diesen beiden Ordnungen – also dem Handauflegen auf Kranke und der Salbung mit Öl? Gibt es Zeiten oder Situationen, in denen es angemessener ist, die eine Verordnung zu verwenden als die andere? Und wenn ja, was sind die biblischen Prinzipien, die den Gebrauch der beiden Ordnungen leiten? Der Abschnitt im Jakobusbrief über die Salbung mit Öl beginnt wie folgt:
„Ist jemand von euch krank? Er soll die Ältesten der Gemeinde zu sich rufen lassen.“ (Jak 5,14)
Da der Jakobusbrief in erster Linie an bekennende Christen (wenn auch aus dem jüdischen Volk) gerichtet ist, scheint sich die Formulierung „unter euch“ hauptsächlich auf die Gläubigen zu beziehen. Dies passt auch zu dem folgenden Gebot: „Er soll die Ältesten der Gemeinde zu sich rufen lassen.“
Eine Person, die kein Glaubensbekenntnis abgelegt hatte und keiner christlichen Kirche angehörte, würde nicht unter die Formulierung „unter euch“ fallen; auch wüsste eine solche Person nicht, wer die Ältesten der Gemeinde sind, an die sie sich wenden sollte.
Auf diese Weise interpretiert, enthält diese Verordnung zwei Lektionen von großer praktischer Bedeutung für jeden bekennenden Christen. Erstens erwartet Gott von jedem kranken Christen, dass er Ihn zuerst um Heilung durch den Glauben und durch geistliche Mittel bittet. Das bedeutet nicht, dass es für einen kranken Christen unbedingt unbiblisch ist, den Rat oder die Hilfe eines Arztes zu suchen. Aber es ist absolut schriftwidrig, wenn ein bekennender Christ, der krank ist, menschliche medizinische Hilfe in Anspruch nimmt, ohne zuerst Gott selbst um göttliche Hilfe zu bitten, und zwar durch die ernannten Leiter der Kirche.
Die zweite wichtige Lektion, die dieser Abschnitt aus dem Jakobusbrief enthält, ist, dass Gott von allen Christen erwartet, dass sie sich einer Kirche anschließen und dass die Leiter dieser Kirche bereit sind, im Glauben und im Einklang mit der Heiligen Schrift für die körperlichen Bedürfnisse ihrer Kirchenmitglieder zu sorgen.
Der Satz „Er soll die Ältesten der Gemeinde zu sich rufen lassen; und sie sollen für ihn beten und ihn dabei mit Öl salben im Namen des Herrn“ (Jak 5,14) hat diese beiden Implikationen: 1) dass jeder Christ so mit einer Gemeinde verbunden sein soll, dass ihre Leiter ihn kennen und ihm bekannt sind; 2) dass diese Leiter bereit sein sollen, für ihre Gemeindeglieder im Glauben für körperliche Heilung zu beten, gemäß den von Gott für die Gemeinde bestimmten Ordnungen.
Im Zusammenhang mit diesem Gebot der Krankensalbung mit Öl sind zwei weitere Punkte deutlich zu machen. Erstens gibt es keinen Hinweis darauf, dass das Öl wegen seiner natürlichen Heilkräfte verwendet werden soll. Hier, wie auch an vielen anderen Stellen der Heiligen Schrift, ist das Öl einfach ein Typus oder ein Bild für den Heiligen Geist.
Das Auftragen des Öls auf die kranke Person stellt also den Anspruch des Glaubens im Namen dieser Person dar, dass der Geist Gottes ihrem kranken Körper göttliches Leben und Heilung schenken wird. Dieser Anspruch stützt sich auf eine klare Verheißung Gottes.
„Wenn aber der Geist dessen, der Jesus aus den Toten auferweckt hat, in euch wohnt, so wird derselbe, der Christus aus den Toten auferweckt hat, auch eure sterblichen Leiber lebendig machen durch seinen Geist, der in euch wohnt.“ (Röm 8,11)
Wir können diese Verordnung der Salbung mit Öl zusammenfassen, indem wir sagen, dass es sich dabei um eine festgesetzte Glaubenshandlung handelt, durch die die Verleihung göttlichen Lebens und göttlicher Gesundheit durch den Heiligen Geist für den Körper eines kranken Christen in Anspruch genommen wird.
GEBET
Himmlischer Vater,
wir danken Dir für Dein übernatürliches Leben, das mir durch die Kraft und Gegenwart Deines Geistes in meinem Leben Heilung schenkt. Gib mir den Glauben dafür, egal mit welcher körperlichen Krankheit ich konfrontiert werde.
Amen!